TAXI Nastis - Giengen an der Brenz

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Start Fahrten Krankenfahrten

Krankenfahrten

 

Wir führen für Sie Krankenfahrten durch, die über die Krankenkasse abgerechnet werden können.

Dazu gehören unter anderem:

  • Fahrten zur ambulanten Behandlung

  • Dialysefahrten

  • Fahrten zur Strahlentherapie

 

Voraussetzungen sind:

  • Die medizinische Notwendigkeit. Diese bescheinigt der Arzt mit dem Ausstellen der „Verordnung einer Krankenbeförderung mit Mietwagen”

  • und die vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse.



Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, zahlen Sie nur den gesetzlichen Eigenanteil (10 % der Fahrtkosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die

tatsächlichen Kosten für die Fahrt). Genehmigt werden nur Fahrten zur nächsten Behandlungsmöglichkeit.

 

Wenn Sie nun die Quittungen sammeln, besteht die Möglichkeit, im Laufe eines Jahres von den Zuzahlungen befreit zu werden, wenn Sie 2 % Ihres Jahresbruttoeinkommens an

gesetzlichen Zuzahlungen geleistet haben. Bei chronisch Kranken zur Zeit 1 %.

 

Wenn Sie die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegen haben (Ausfertigung für das Transportunternehmen) und der Arzt Ihnen die Verordnung zur Krankenbeförderung ausgestellt

hat, geben Sie die Unterlagen einfach dem Fahrer. Wir rechnen dann direkt mit der Krankenkasse ab.

 

Jeder Patient sollte die Einzelheiten im Vorfeld mit seiner Krankenkasse besprechen, da diese im Einzelfall entscheidet. Speziell bei Serienbehandlungen gibt es verschiedene

Verfahrensweisen.

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.